Hilfe zur Selbsthilfe

zusammengestellt von Gunnhild Fenia, fenia@sternenkind.info


Beipackzettel sind Pflicht bei Medikamenten und Nahrungsergänzungsmittel. 

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen in jedem Staat einem strengen Zulassungsverfahren (Ähnlich dem für das Zulassungsverfahren für Medikamente) - dementsprechend befinden sich Beipackzettel dabei, welche es zu beachten gibt.

Die Hinweise auf Beipackzetteln sind für Patienten oft nur schwer zu verstehen. Heinz Gohde erklärt in der Neuen Post vom 24.1.2007 die wichtigsten Begriffe zur Geheimsprache der Beipackzettel.  Diese werden zunehmend ausführlicher und dadurch immer komplizierter... Inzwischen sind die Beipackzettel, die jedem Medikament beiliegen müssen, so kompliziert, dass die Hälfte der Patienten die Hinweise nicht verstehen.

ergänzender Hinweis von Frau Tegenthoff: Für viele Patienten sind die Schriftgrößen zu klein und gemäß unserer Multikulterellen Gesellschaft gehören Bepackzettel schon längst mehrsprachig verkauft, auch wenn das Medikament z.B. nur in A verkauft werden darf.

Um Missverständnissen vorzubeugen, entschlüssel Neue Post hier die wichtigsten Begriffe dieser "Geheimsprache":

"Zusammensetzung": Unter diesem Punkt werden die Inhaltsstoffe des Medikaments zusammengefasst. Leider werden dabei auch bestens bekannte Dinge oft in medizinischem Fachchinesisch aufgelistet. So ist "Ethanol" nichts anderes als reiner Alkohol (wichtig für Leberkranke, Alkoholiker und Kinder), "Ascorbinsäure" ist Vitamin C und hinter dem Zungenbrecher "Acetylsalicylsäure" verbirgt sich der Wirkstoff von Aspirin.

"Gegenanzeigen": Hier steht, wer das Mittel nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt einnehmen darf. So gibt es Medikamente, die bei Schwangeren das ungeborene Baby schädigen können. Solche Gegenanzeigen sind auch wichtig bei bestimmten Vorerkrankungen oder Allergien.

"Nebenwirkungen": Beschreibt die unerwünschten Wirkungen, welche das Mittel haben kann. Der Hinweis auf "erhöhte  Photosensibilität" bedeutet z.B., dass die Haut besonders lichtempfindlich wird. Aber keine Panik: Die Wahrscheinlichkeit für Nebenwirkungen ist meist gerimg und wird im Beipackzettel genau angegeben. "Sehr Selten" bedeutet: in 0.1% der Fälle tritt die Nebenwirkung ein. "Selten" = 1%, "Gelegentlich" = 1 - 10%, "Häufig" = mehr als 10%.

"Wechselwirkungen": Es werden andere Präparate aufgelistet, die sich mit dem Medikament nicht vertragen. So können Mittel gegen Sodbrennen andere Medikamente unwirksam machen. Selbst scheinbar harmlose Vitamintabletten schwächen übrigens manchesmal die Wirkung eines anderen Mittels ab.

"Warnhinweise": Hier erfährt der Verbraucher, ob das Medikament möglicherweise seine normalen Fähigkeiten beeinträchtigt. So können manche Präparate zum Beispiel die Reaktionsfähigkeit verlangsamen, was z.B. für Aurofahrer wichtig ist.

"Dosierung": Hier steht, wie oft und wann das Mittel eingenommen werden soll. Auch dabei lauern Missverständnisse: "Nach dem Essen" bedeutet keinesfalls, dass die Pille u.ä. Quasi als Nachtisch geschluckt werden soll. Tatsächlich sollte das Medikament erst zwei Stunden nach der letzten Mahlzeit eingenommen werden. "Vor dem Essen" heißt: eine Stunde vorher. In beiden Fällen geht es darum, dass das Mittel auf leeren Magen eingenommen werden soll, weil es durch die Nahrung unwirksam werden kann. Ebenfalls wichtig: Wer vergißt, eine Tablette ec. einzunehmen, darf das beim nächsten Mal nicht "Nachholen" und etwa die Einnahmevorgabe verdoppeln, sonst besteht die Gefahr der Überdosierung.

 

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