Viele würden zwar gerne per Internet verkaufen, trauen sich aber nicht über das Fotographieren, Regestrieren und ins Netz stellen. OneTwoSold hat aus diesem Grunde ein Verkaufsservice in 1150 Wien, Märzstr. 65 in Verbindung mit dem Verein Startpunkt eingerichtetet. Unter www.startpunkt.org finden Sie das reichhaltige Vereinsangebot.
Hilfsmittel für medizinische Behandlungen einschließlich Hilfen für die Verbesserung, Überwachung oder Aufrechterhaltung des Gesundheitszustandes eines Menschen; ausschließlich Hilfen, die nur in der professionellen medizinischen Versorgung eingesetzt werden.
Orthesen und Prothesen Orthesen oder Orthesen-Vorrichtungen sind äußerlich angewandte Vorrichtungen, mit denen strukturelle und funktionelle Eigenschaften des neuromuskulären Systems und des Skelettsystems verändert werden; Prothesen oder Prothesen-Vorrichtungen sind äußerlich angewandte Vorrichtungen, die ein fehlendes oder geschädigtes Körperteil vollständg oder teilweise ersetzen. Äußere Orthesen, die von Körperkraft und/oder Fremdkraft bewegt werden, sowie äußere Prothesen, orthopädisches Schuhwerk und kosmetischen Prothesen sind eingeschlossen. Endoprothesen sind dagegen ausgeschlossen, da diese nicht Bestandteil dieser Internationalen Norm sind.
Hilfsmittel für das Trainieren von Fähigkeiten Hilfen für eine Verbesserung der körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten eines Menschen eingeschlossen Hilfsmittel mit trainingsfremder Funktion, die auch für das Training verwendet werden können, sollen einer Obergruppe entsprechend ihrer Hauptfunktion zugeteilt werden.
Aufnahme in die Datenbank von Handynet Österreich:
Wenn Sie interessiert daran sind, dass Ihre Organisation bzw. Ihr Produkt in der Datenbank aufscheinen soll, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Die Eintragung ist kostenlos!
Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen Abteilung IV / A / 8
Hinweis:
Diese Internet-Datenbank enthält auch Links zu Websites von Dritten. Mit Urteil vom 19.12.2000 (4 Ob 274/00y – Haftung für Links auf Websites), hat der österreichische Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass sich in Linksetzer den Inhalt einer fremden Website als eigenen Inhalt zurechnen lassen muss und für diesen gegebenenfalls zu haften hat, sofern er sich deren Inhalt zu eigen macht.
Die Aufnahme von Links in die Datenbank von Verein Sonnenstrahl - Hilfe zur Selbsthilfe ist nur eine reine Serviceleistung und soll dem User eine Auswahl der in Europa zum Thema Behinderung verfügbaren Websites bieten. Der Verein Sonnenstrahl macht sich die Inhalte dieser Websites nicht zu eigen und übernimmt auch keine Verantwortung für deren Inhalte.