Hilfe zur Selbsthilfe
Nov. 04: Ich? Ein Sozialfall? Ich klinkenputzen bei Ämtern für ein paar Cent - nie und nimmer! Solange ich arbeiten kann, könnte mir so etwas nicht passieren..." Ganz schwach klingen diese Worte bei ....noch nach. War das wirklich Sie, welche noch vor einem Jahr so selbstsicher war? Das muß wohl gewesen sein, bevor das Schicksal begonnen hat, Achterbahn zu fahren. Heute weiß Sie: Armut kann jeden treffen - und durch das soziale Netz gerutscht ist man schneller, als man denkt. Es folgt eine traurige wahre Begebenheit: Frieda Göd ist 45 Jahre alt. Und 44 davon waren das, was sie heute die glücklichen nennt. Dreieinhalb Jahrzehnte hat Sie durchgearbeitet. Für´s Prassen hat es nie gereicht, aber doch für ein gutes Auskommen. Und ihr Stolz: Tochter Sandra. Hübsch, gescheit, verheiratet in Kärnten und selbst Mutter von zwei Kindern. Diese sind 2001 und 2002 geboren. Bis heuer zu Jahresbeginn - als Ärzte bei Sandra einen Gehirm´ntumor feststellten. Heilungschance null. "Sie haben mir gesagt, ich soll meiner Tochter noch einen schönen Sommer machen und mich von ihr verabschieden." Im niederösterr. Hollabrunn, wo Frieda Göd zu Hause ist, erzählen die Leute von der lustigen, der fleißgen Frieda. "Doch das war, bevor ich wußte, das meine Tochter sterben wird!" sagt sie. Nach der ersten Information hat sie sofort all ihren Urlaub genommen und beschlossen: "Die Sandra stirbt bei mir!" Frieda hat ihre Tochter und die Enkerl zu sich in die 51m2 Wohnung geholt - der Schwiegersohn war auf Saison. "Sandra lag im Wohnzimmer. die Kinder bei mir im Schlafzimmer." Und genau das war der Anfang vom Ende - nicht nur für Sandra. Friedas Urlaub war bald verbraucht. "Bald wußte ich nicht mehr ein noch aus - und so begann ich, mich bei den Behörden nach Möglichkeiten auf Hilfe durchzufragen." Station 1: Bei der Arbeiterkammer wußte man, dass es die Hospizkarenz gibt. Aber die Auskunft war verwirrend für mich - erinnert sich Frieda Göd. Sie sollte zuerst einmal ihren Job kündigen und dann zur Arbeiterkammer gehen, wo man ihr die Hospizkarenz bewilligen würde. Frau Göd tat, was ihr ans Herz gelegt worden war: sie kündigte und ging zu Station 2, dem Arbeitsamt. "Dort hat man mir Unterlagen gegeben und gesagt, wenn ich alles beisammen habe, soll ich wiederkommen." Die Zeit lief - das Geld wurde knapp, Frieda bekam nach der Kündigung keinen Cent - und trotzdem mußten Betriebskosten und der Kredit für die Wohnung zahlen, außerdem mußten drei zusätzliche Mäuler gestopft werden. Als Sie alle Unterlagen beisammen hatte, ging sie wieder zum Arbeitsamt. "Dort sagte man mir, dass das alles ein Irrtum war, denn das Arbeitsamt sei gar nicht Zuständig für die Bewilligung der Karenz." Station 3: Frieda Göd pilgerte zum Sozialamt. Dort erfuhr sie dann, dass sie, weil sie ja von sich aus gekündigt hätte, gar nicht in den Genuß einer solchen Bewilligung kommen könne. Auch das Bundesministerium rang sich zu einem kurzen Brief durch: "`Nicht zuständig!" Gleiches ließ der Volksanwalt ausrichten, Frieda Göd fand sich dort wieder, wo sie nach Adam Riese und ihrer Wertvorstellung nie hätte hinkommen dürfen: Alleingelassen, ohne Hilfe beim Pflegen ihrer totkranken Tochter - mit leerer Brieftasche und das erste Mal in ihrem Leben mit der Frage konfrontiert: "Was wird morgen sein? Werde ich dass Essen, die Windeln und die Miete bezahlen können? - "Wäre meine Schwester nicht gewesen, ich wäre auf der Straße gestanden." Ein Schäuferl der Unmenschlichkeit legte Sandras Bank in Kärnten nach: "Um Sandras Geld nach Hollabrunn zu transverrieren, müße die Patientin schon persönlich vorsprechen! Doch Sandra konnte zu diesem Zeitpunkt bereits nicht einmal mehr allein die Toilette aufsuchen! Wieder zurück zum Arbeitsamt. Wer dachte, das Frau Göd nach 35 Beitragsjahren Anspreuch auf Arbeitslosengeld hätte, der irrt: "Sie sind mit der totkranken Tochter nicht vermittelbar. Ihnen können wir also kein Arbeitslosengeld zusprechen" so das Kommentar. Ohne Arbeitslosengeld keine Versicherung - wo will es das Gesetz. Und: "neben all den Schwierigkeiten konnte ich das Haus kaum verlassen, weil es meiner Tochter immer schlechter ging." Aber es gibt sie noch, die unbürokratischen Engel. In unserem Fall heißt die diplomierte Sozialarbeiterin auf der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn: "Sie hat mir gleich mal 382 Euro monatlich als Unterstützung zugesagt. Und außerdem 1100 Euro Pflegegeld. Damit konnte ich meine Tochter, meiner Enkerln und mich über Wasser halten. Vor ein paar Wochen ist Sandra gestorben. Und die Enkerln sind bei ihrem Vater. "wenn sie zu Besuch kommen, zeichnen wir Bilder und stellen diese ins Fewnster. Ich erzähl den Kindern dann, dass die Mutti sich die Bilder abholt, denn die ist jetzt im Himmel. Schön. dass Frau Göd noch die Kraft für solche Geschichten hat. So manch anderem wären sie vergangen beim "Durch das soziale Netz rutschen" Tips für die Zukunft: Nicht kündigen - sondern sich kündigen lassen! Familienhospiz und Pflegegeld kann beim Bundessozialamt beantragt werden - diese gibt es in jeder Landeshauptstadt Österreichs. Sachwalterschaft beantragen beim Bezirksgericht, damit Familienangehörige oder der behördlich bestellte Sachwalter alles behördliche zB bei der Bank regeln kann. Verläßliche Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei (mobilen) Hospizdiensten ganz in ihrer Nähe.
Armutsfalle für Behinderte amtlich beglaubigt Quelle BM für Wirtschaft und Arbeit Österreich: Ein Beleg für die geringen Chancen auf einen (Wieder-) Einstieg ins Erwerbsleben für Arbeitslose Menschen mit Handikap. „Ich will keine falsche Fürsorge, ich will eine faire Chance“ Dieses Motto zieht sich wie ein roter Faden durch das Denken von Christopher Dirnbach. Christoph sitzt seit seiner Geburt im Rollstuhl, seine Muskeln sind zu verspannt, als das er gehen könnte. Aber er kommt im Leben gut voran mit seiner ihm eigenen Art von Optimismus. Momentan arbeitet er gerade neben seiner Fachhochschulausbildung zum Steuerberater bei einem Internet-Provider, eingebunden in ein gefördertes EU – Projekt namens sensitec www.sensitec.info
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