Hilfe zur SelbsthilfeSehr geehrter Herr ....! Sie müssen keinesfalls über Dritte die e-card zum Einlesen in die Ordination des behandlenden Arztes bringen. Die Konsultationen können insgesamt durch Versicherungsnummerneingabe als "ohne e-card-Fälle" dokumentiert werden. Bei Abholung von Rezepten oder Überweisungen/Zuweisungen bzw. Besorgung von Medikamenten durch Dritte ist ebenfalls die Mitführung der e-card des Patienten nicht zwingend. Auch diese Leistungen können als "ohne e-card-Fälle" durch Versicherungsnummerneingabe dokumentiert werden. Leider kann dem Wunsch nach einem e-card-Duplikat nicht entsprochen werden. Auf jeder e-card sind einmalige Signaturdateien vorhanden, diese können nicht dupliziert werden. Mit freundlichen Grüßen Carola Kriz Vertragspartnerdatenbank Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger A-1030 Wien, Kundmanngasse 21 Phone: +43-(1)-71132 - 4133 Fax: +43-(1)-71132 - 3783 email: carola.krizhvb.sozvers.at Kostenlose Homepage von Beepworld Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |