Hilfe zur Selbsthilfe


Sehr geehrter Herr ....!

 

Sie müssen keinesfalls über Dritte die e-card zum Einlesen in die Ordination des behandlenden Arztes bringen. Die Konsultationen können insgesamt durch Versicherungsnummerneingabe als "ohne e-card-Fälle"

dokumentiert werden.

 

Bei Abholung von Rezepten oder Überweisungen/Zuweisungen bzw. Besorgung von Medikamenten durch Dritte ist ebenfalls die Mitführung der e-card des Patienten nicht zwingend. Auch diese Leistungen können als "ohne e-card-Fälle" durch Versicherungsnummerneingabe dokumentiert werden.

 

Leider kann dem Wunsch nach einem e-card-Duplikat nicht entsprochen werden. Auf jeder e-card sind einmalige Signaturdateien vorhanden, diese können nicht dupliziert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carola Kriz

Vertragspartnerdatenbank

Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger

A-1030 Wien, Kundmanngasse 21

Phone: +43-(1)-71132 - 4133

Fax:     +43-(1)-71132 - 3783

email:   carola.krizhvb.sozvers.at

www.hvb.sozvers.at

 

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